Es gibt kein konkretes Zeitlimit bei § 3 Abs. 2. Die Aufgaben gem. § 3 Abs. 2 sind, so bald wie möglich, nach Vertragsabschluss einzuhalten, damit wir für dich Angebote einholen können. Daher liegt eine zeitnahe Erledigung der Aufgaben insbesondere in deinem Interesse.

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